Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)


Teil I
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)

Online-Bestell-System
K5 Catering & Feinkost

Zielgruppe:
Kunden, welche Speisen von K5 Catering & Feinkost per Versanddienstleister oder K5 Versandabteilung beziehen

Präambel:
Die nachfolgenden AGB‘s dienen der klaren Abgrenzung der Rechte und Pflichten im Rahmen des Online-Bestell-Systems (OBS) zwischen dem Anbieter, hier K5 Catering & Feinkost, und dem Endverbraucher (Einzelkunden).

§ 1 Vertragspartner / Nutzer
(1) Vertragspartner sind alle Personen ab 18 Jahren, welche sich im OBS registrieren.
(2) Nutzer können alle Personen werden, deren Kundenaccount nach ihrer Registrierung im OBS von K5 Catering & Feinkost bestätigt und freigeschalten wird.
(3) Der Vertrag wird auch gültig ohne Unterschrift, indem der Nutzer auf dem Konto Geld einzahlt und er Bestellung(en) aufgibt. Mit dieser Nutzung werden die AGB und die Datenschutz-Erklärung angenommen.

§ 2 Benutzerausweis / Nutzerkonto
(1) Der Nutzer erhält eine individuelle Kundennummer, vergeben durch K5 Catering & Feinkost.
(2) Im Online-Bestell-System wird für den Nutzer ein Guthabenkonto eingerichtet. Er überweist bargeldlos einen Mindestbetrag von 30.- Euro auf das Bankkonto von K5 Catering & Feinkost (Bearbeitungsdauer 2-3 Tage) oder er gibt eine Zahlung über den Bezahldienst „Pay Pal“ in Auftrag (sofortige Gutschrift).
(3) Nicht verbrauchtes Guthaben unter 30.- Euro verfällt nach drei Monaten und wird nicht zurückerstattet.
(4) Die auf dem Konto geführten Buchungsvorgänge werden in der Datenbank gespeichert und sind nur für die Mitarbeiter der Buchhaltung von K5 Catering & Feinkost zugänglich.

§ 3 Kontoübersicht und Essensbestellung im Internet
(1) Kunde und Nutzer können im Internet unter www.k5-bestellung.de unter Angabe von Emailadresse und Passwort folgende Aktionen durchführen:
◦ Abfragen des Kontostandes
◦ Einsicht getätigter Bestellungen mit Datum und Uhrzeit
◦ Abrufen des Speiseplanes
◦ Essensbestellung und Stornierung
(2) Die Essensbestellung für die ganze Woche kann bis Donnerstag 00.00 Uhr mindestens 10 Tage im Voraus erfolgen. Stornierungen sind nur bis zum selben Zeitpunkt möglich. K5 Catering & Feinkost benötigt diesen Zeitraum für die Einkaufsplanung, Zubereitung, das versandfertige Verpacken, sowie für den Versand selbst.

§ 4 Preise
(1) Der Preis für ein Erwachsenen-Komplett-Menü beträgt 11,25 Euro. Dieses beinhaltet Salat-/ Suppe, einen Hauptgang vegetarisch oder mit Fleisch-/ Fisch und einen Nachtisch. Nur der Hauptgang kostet 8,95 Euro, Vorspeise und Nachtisch einzeln jeweils 1,50 Euro.
(2) Der Preis für ein Senioren-Komplett-Menü beträgt 10,25 Euro. Dieses beinhaltet Salat-/ Suppe, einen Hauptgang vegetarisch oder mit Fleisch-/ Fisch und einen Nachtisch. Nur der Hauptgang kostet 7,30 Euro, Vorspeise und Nachtisch einzeln jeweils 1,30 Euro.
(3) Alle Preise enthalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 7%.

§ 4.1 Bezahlung / Kontostand / Versand
(4) Der Essenspreis wird bereits bei der Bestellung / Auswahl vom Guthaben abgezogen. Es wird immer das Guthaben des K5 Kundenkontos im System angezeigt.
(5) Der Versand der Speisen findet regelmäßig Mittwochs statt, um die Anlieferung bis zum Wochenende zu gewährleisten.
(6) Für den Versand der Speisen wird ein Versanddienstleister beauftragt. Über den Sendungsverlauf erhält der Kunde Nachricht per Email. Die Versandkosten betragen 19,95 Euro pro Lieferung inklusive Retoure und Nutzung der K5-Multi-Box.

§ 6 Mängelanzeige
(1) Der Auftraggeber / Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der georderten Waren.
(2) Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim ausliefernden Mitarbeiter des Versanddienstleisters anzuzeigen. Anderweitige Mängel sind dem Lieferanten unverzüglich telefonisch-/ persönlich-/ per Email-/ per Fax unter Hinterlassung einer Telefonnummer anzuzeigen und die Ware mit der K5-Multi-Box zurückzusenden inkl. ausgefülltem Lieferschein oder ggf. der Mängelanzeige.
(3) Dabei gelten unerhebliche Abweichungen der beschriebenen-/ abgebildeten Produkte von der gelieferten Ware als technisch bedingt und nicht als Mangel.
(4) Bei persönlich oder telefonisch angezeigten Mängeln, welche sich im Nachhinein herausstellen, wird besprochen, ob das bemängelte Produkt zurück zu senden ist.
(5) Sollte die Mängelanzeige per Email-/ per Fax erfolgen, meldet sich der Lieferant umgehend telefonisch beim Kunden und behält sich die Vorgehensweise wie bei persönlicher oder telefonischer Mängelanzeige vor.

§ 7 Lagerung
(1) Der Kunde hat bei Erhalt der Ware diese sofort der Box zu entnehmen und bei einer Temperatur von +3°C bis + 7°C im Kühlschrank zu lagern, um die Kühlkette einzuhalten.
(2) K5 Catering & Feinkost versendet die Speisen in der K5-Multibox mit Kühlakkus und einem beigefügten Retoureschein. Innerhalb der nächsten drei Werktage hat der Kunde die Mehrweg-Multibox inkl. Zubehör an K5 Catering & Feinkost zurückzusenden. Sollte die Box 10 Tage nach Zustellung der Ware noch nicht zurückgesendet worden sein, stellt K5 Catering & Feinkost die Box mit 99,90 Euro in Rechnung. Fehlt lediglich das Zubehör, werden 69,90 Euro in Rechnung gestellt.

Datenschutzklausel:
Die persönlichen Daten werden zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und unterliegen dem Datenschutz. Alle Personen, welche Zugriff zu den Daten haben, verpflichten sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben. Die Abspeicherung der Daten dient nur dem Zwecke der Mensa-Abrechnung und der persönlichen Information des Nutzers und seines gesetzlichen Vertreters.

Salem, den 04.04.2024


Teil II
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)

Gruppen-Bestell-System
K5 Catering & Feinkost

Menü 1
normale Kost

Menü 2
vegetarische Kost

Zielgruppen sind:

  • Kinder im Alter zwischen 3 bis 10 Jahren in Kindertagesstätten & Grundschulen mit Hort
  • Kinder & Jugendliche im Alter zwischen 11 bis 16 Jahren der Klassen 5 bis 10

 

Präambel:
Die nachfolgenden AGB dienen der klaren Abgrenzung der Rechte und Pflichten im Rahmen des Gruppen-Bestell-Systems (GBS) zwischen dem Anbieter, hier K5 Catering & Feinkost und den Gruppenkunden als Nutzer (im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet).

§ 1 Allgemeines
Die Lieferungen und Leistungen des K5 Catering & Feinkost (im Folgenden als Lieferant bezeichnet) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitigen widersprechenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur durch schriftliche Zustimmung und nicht durch Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung durch unser Unternehmen Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen stets der Schriftform.

§ 2 Inhalt und Zustandekommen des Vertrages
Der Abschluss dieses Vertrages betrifft die Lieferung von zubereiteten Speisen entsprechend des unterbreiteten Angebotes unter § 8 Preis.

  • Vertragspartner sind alle Personen ab 18 Jahren, welche sich im GBS registrieren.
  • Nutzer können alle Kindertagesstätten-/ Schulen & Hortbetreiber bzw. deren Träger werden.
  • Der Vertrag wird auch gültig ohne Unterschrift, indem der Nutzer bei der Registrierung und bei Aufgabe seiner Bestellung das K5 Catering / Bestellsystem nutzt. Mit dieser Nutzung werden die AGB und die Datenschutz-Erklärung angenommen.
  • Der Nutzer wählt während des Registrierungsvorgangs aus, ob er statisch oder variabel bestellt.

 

§ 3 Bestellung
Die Bestellung eines Mittagessensmenüs muss spätestens bis Donnerstag 9:00 Uhr der Vorwoche, für die Folgewoche in der geliefert werden soll, für die gesamte Woche im Voraus beim Lieferanten eingehen. Bei Versäumen dieser Frist wird für den zusätzlich erforderlichen Organisations- und Verwaltungsaufwand ein pauschal veranschlagter Betrag über 110 Euro brutto berechnet.

Aktualisierungen zur bestellten Mindermenge können noch bis 12:00 Uhr des Vortags per E-Mail erfolgen.

Kurzfristige Krankheitsfälle können bezüglich des bereits bestellten Mittagessens nicht berücksichtigt werden. Eine Abbestellung von einzelnen Menüs hat durch den Auftraggeber spätestens bis 12:00 Uhr des Vortags per E-Mail zu erfolgen.

In der statischen Bestellweise können Komplettmenüs geordert werden. Diese umfassen automatisch eine Vor- und Nachspeise.

Die variable Bestellweise beinhaltet automatisch die Hauptspeise. Vor- und Nachspeise müssen in dieser Bestellweise separat geordert werden.

§ 4 Angebot und Portionsgröße
Der Lieferant verpflichtet sich folgende Menüs anzubieten:

  • ein Komplettmenü für die normale-/ vegetarische Kostform
  • ein Allergikermenü für Kunden mit einer ärztlich bestätigten Allergie:
    • Das Essen wird nach Absprache auf die jeweilige Allergie bedarfsgerecht abgestimmt.
  • ein schweinefleischfreies Menü
  • ein Erwachsenenmenü

Die Portionsgröße und Speiseplanung richtet sich nach dem Bedarf von Kindertagesstätten-/ Grundschulkindern-/ Kindern & Jugendliche der Klassen 5 bis 10 und der Bremer Liste, sowie dem FITKIT Qualitätsstandart der DGE.

§ 5 kurzfristige Änderungen
Sofern aufgrund von Lieferengpässen Produkte ohne Verschulden des Lieferanten nicht verfügbar sind, ist ein Austausch gegen gleichwertige Waren zulässig. Der Auftraggeber ist über entsprechende Änderungen unverzüglich zu unterrichten. Besonderheiten wie z.B. Allergien sind in diesem Fall kurzfristig zwischen Lieferant und Auftraggeber abzustimmen. Beide Parteien erklären ausdrücklich auf Schadenersatzansprüchen, wie zum Beispiel einer Vertragspflichtverletzung unter § 5 zu verzichten.

§ 6 Lieferung
Die Lieferung der Speisen erfolgt durch Mitarbeiter des Lieferanten an die in der Registrierung angegebene Lieferanschrift. Die Mittagsmenüs werden zu den separat zu vereinbarenden Zeiten an den Auftraggeber geliefert. Die Belieferung erfolgt bis spätestens 13:00 Uhr.

Die Anlieferung der Speisen erfolgt kalt-/ warm in Transport-Thermoport-Behältern.

Bei der Anlieferung beträgt die Warmhaltezeit zubereiteter Speisen maximal drei Stunden. Die Lager-, Transport-, und Ausgabetemperatur von kalten Speisen mit enthaltenen Milchprodukten beträgt höchstens 10 Grad Celsius. Die Lager-, Transport und Ausgabetemperatur von warmen Speisen beträgt mindestens 65 Grad Celsius. Bei Abweichungen ist nacherhitzen bzw. nachkühlen vor Ort vom Gesetzgeber erlaubt und erwünscht.

Bei Liefer-/ Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Schlechtwettereinbrüchen, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen, Verkehrsunfall des sie beliefernden Fahrzeuges verlängern sich die Lieferzeiten. Der Lieferant ist dann um eine zeitnahe Auslieferung bemüht. Die Fahrer-/ Auslieferer des Lieferanten sind für Hilfe beim Transport vom Fahrzeug bis zur Ausgabeküche dankbar. Besonderheiten, die den Auslieferungsort betreffen, wie Baustellen, versteckt gelegene Grundstückseinfahrten, Treppen über drei Etagen sind bei der Bestellung anzugeben.

§ 7 Mängelanzeige
Der Auftraggeber gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der georderten Waren.
Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim ausliefernden Mitarbeiter anzuzeigen. Anderweitige Mängel sind dem Lieferanten unverzüglich telefonisch-/ persönlich-/ per Fax unter Hinterlassung einer Telefonnummer anzuzeigen. Dabei gelten unerhebliche Abweichungen der beschriebenen-/ abgebildeten Produkte von der gelieferten Ware als technisch bedingt und nicht als Mangel.
Bei persönlich oder telefonisch angezeigten Mängeln wird sofort besprochen, ob das bemängelte Produkt bis zur Abholung aufzubewahren ist. Sollte die Mängelanzeige per Fax erfolgen, meldet sich der Lieferant umgehend telefonisch beim Kunden und behält sich die Vorgehensweise wie bei persönlicher oder telefonischer Mängelanzeige vor. Die gelieferten Speisen sind zum sofortigen Verzehr nach Lieferung bestimmt. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Essenslieferung bis zum Verzehr ordnungsgemäß gelagert wird. Speisereste werden vom Lieferanten nicht wieder zurückgenommen und sind vom Auftraggeber zu entsorgen.

§ 8 Preis

In der statischen Bestellweise
(Komplettmenü inkl. Vor- und Nachspeise) werden pro Menü folgende Preise fällig:

Für die Abnehmergruppe der-/ KiTa & Grundschulkinder

1 Komplettmenü normal oder vegetarisch 7,30 Euro
1 Komplettmenü schweinefleischfrei 7,80 Euro
1 Komplettmenü für Allergiker 8,10 Euro
1 Komplettmenü für Erwachsene 11,05 Euro

Für die Abnehmergruppe der-/ Kinder & Jugendlichen der Klassen 5 bis 10

1 Komplettmenü normal oder vegetarisch 9,35 Euro
1 Komplettmenü schweinefleischfrei 10,00 Euro
1 Komplettmenü für Allergiker 10,25 Euro
1 Komplettmenü für Erwachsene 11,05 Euro

 

In der variablen Bestellweise lauten die Preise wie folgt:

Für die Abnehmergruppe der-/ KiTa & Grundschulkinder

1 Hauptspeise normal oder vegetarisch 5,90 Euro (Vor– und Nachspeise je 0,70 Euro)
1 Hauptspeise schweinefleischfrei 6,30 Euro (Vor– und Nachspeise je 0,75 Euro)
1 Hauptspeise für Allergiker 6,40 Euro (Vor– und Nachspeise je 0,85 Euro)
1 Hauptspeise für Erwachsene 8,95 Euro (Vor– und Nachspeise je 1,05 Euro)
Für die Abnehmergruppe der-/ Kinder & Jugendlichen der Klassen 5 bis 10
1 Hauptspeise normal oder vegetarisch 7,65 Euro (Vor– und Nachspeise je 0,85 Euro)
1 Hauptspeise schweinefleischfrei 8,20 Euro (Vor– und Nachspeise je 0,90 Euro)
1 Hauptspeise für Allergiker 8,35 Euro (Vor– und Nachspeise je 0,95 Euro)
1 Hauptspeise für Erwachsene 8,95 Euro (Vor– und Nachspeise je 1,05 Euro)

Die Kosten für Transport und Fracht um den Lieferradius ab der K5 Zentralküche belaufen sich derzeit „anteilig“ nach Rücksprache  je gefahrenen Kilometer bei 0,95 Euro.

Diese entfallen bei Abholung der Speisen durch den Auftraggeber.

Alle Preise sind Bruttopeise und werden bei Rechnungsstellung mit der derzeit gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7% ausgewiesen.

§ 9 Minderabnahme
Nach einer regelmäßigen Essensabnahme über 4 Wochen errechnet sich die durchschnittlich benötigte Essensanzahl. Bei Unterschreitung der ermittelten Anzahl der Speisen ab diesem Zeitpunkt, zahlt der Auftraggeber für jeden Tag, an dem mehr als 5% weniger als der ermittelte Durchschnitt bestellt wurde, einen Differenzausgleich von 75% des Bezugspreises für die nicht abgenommene Menge der Komplettmenüs-/ Hauptgänge. Bis zu einen ermittelten Wert beträgt die Minderabnahme 15 Komplettmenüs-/ Hauptgänge täglich, an jeden Belieferungstag und darüber hinaus bei nicht erreichen der bezifferten Minderabnahme.

Während eines durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel durch die zwingende Reduktion der ermittelten Durchschnittszahl ab 4 Wochen auf eine Bedarfsgruppenzahl X durch die Behörden wie zuletzt während der Corona Pandemie oder andere nicht kalkulierbare Einflüsse gilt:
Bei Unterschreitung der ermittelten Anzahl der Speisen ab diesem Zeitpunkt, zahlt der Auftraggeber für jeden Tag, an dem mehr als 5% weniger als der ermittelte Durchschnitt bestellt wurde, einen Differenzausgleich von 50% des Bezugspreises für die nicht abgenommene Menge der Komplettmenüs-/ Hauptgänge. Bis zu einen ermittelten Wert beträgt die Minderabnahme 15 Komplettmenüs-/ Hauptgänge täglich, an jeden Belieferungstag und darüber hinaus bei nicht erreichen der bezifferten Minderabnahme.

§ 10 Zahlungsmodalitäten
Die Abrechnung der Lieferungen erfolgt jeweils für eine Kalenderwoche in der darauffolgenden Kalenderwoche. Die Rechnungen sind innerhalb von sieben Tage nach Erhalt zahlbar. Unstimmigkeiten sind dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11 Schließungs-/ Urlaubszeiten  
Während der Schließzeiten des Auftraggebers wird kein Differenzausgleich nach § 8 fällig. Der Auftraggeber mit einer regelmäßigen Belieferung ab 4 Wochen hat dem Lieferanten bis spätestens 30.09. eines jeden Jahres die geplanten Schließzeiten für das angefangene Geschäftsjahr mitzuteilen.

Während der Urlaubszeiten des Lieferanten wird der Auftraggeber bei einer regelmäßigen Belieferung ab 4 Wochen für die Warmanlieferung, sofern diese nicht durch den Lieferanten (K5 Überbrückungsteam) erfüllt werden kann, mit den Produkten aus eigener Herstellung im Cook und Chill Verfahren beliefert. Diese werden dann rechtzeitig vor Urlaubsantritt des Lieferanten gekühlt-/ gefroren zum späteren Selbsterhitzen ausgeliefert. (Bestellfristende für den Auftraggeber zwei Wochen zuvor)

Die Urlaubszeiten sind:

  • im Sommer immer von der ersten bis einschließlich der dritten Augustwoche
  • im Winter immer vom 24.12. bis nach dem Wochenende 06.01. des Folgejahres.

 

§ 12 Thermoporten / Warmhaltebehälter / Ausstattungsgegenstände  

Die Gastronormbehälter sowie alle weiteren Einfüllutensilien, in denen das Essen geliefert wird, verbleibt im Eigentum des Lieferanten, es sei denn diese sind explizit mit dem Namen des Auftraggebers beschriftet und nachweislich in einer zum Auftragsbeginn gesonderten Inventarliste aufgenommen. Diese verbleiben, sofern der Auftraggeber es wünscht, bis zum nächsten Liefertag beim Kunden und werden dann durch den Mitarbeiter, der das Essen des nächsten Tages liefert, wieder mitgenommen. Der Kunde haftet für Schäden und Verlust der Gastronormbehälter sowie alle weiteren Einfüllutensilien, solange sie sich in seinem Besitz befinden.

Gegebenenfalls beschafft der Lieferant für eine regelmäßige Belieferung ab 4 Wochen für den Auftraggeber zum bestmöglichen Preis nach Absprache die benötigten Thermoporten für die Warmanlieferung. Diese bleiben im Besitz des Auftraggebers und werden durch den Lieferanten in regelmäßigen Intervallen gewartet und TÜV geprüft. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

Übergangsweise ab dem ersten Tag und auf Wunsch auch weiterhin stellt der Lieferant einen Thermoporten für die Warmanlieferung gegen ein Nutzungsentgelt von 5 Euro täglich zur Verfügung.

§ 13 Datenschutz  
Die Adresse und die Bankdaten werden zur Bearbeitung des Vertrages gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Sie werden also vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Vom Lieferanten beauftragte Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen gelten nicht als Dritte in diesem Sinne.

§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Überlingen, sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

§ 15 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel  
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Regelungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen Klauseln soll gelten, was dem gewollten Zweck im legitimen Sinne am nächsten kommt.

Salem, den 04.04.2024


Teil III
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)

Mensa-Bestell-System
K5 Catering & Feinkost

Präambel:  
Die nachfolgenden AGB‘s dienen der klaren Abgrenzung der Rechte und Pflichten im Rahmen des Mensa-Bestell-Systems (MBS) zwischen dem Anbieter, hier K5 Catering & Feinkost, und den Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Eltern als Nutzer, sowie Kunden der Mensa.

§ 1 Vertragspartner / Nutzer
(1) Vertragspartner sind die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Person selbst / genannt Kunde.
(2) Nutzer können alle Schüler und Lehrer der Schulen werden.
(3) Der Vertrag wird auch gültig ohne Unterschrift, indem der Nutzer die an allen Schülern ausgegebenen Mensa-Karte und die Zugangsdaten gebraucht und auf dem Konto Geld eingezahlt wird. Mit dieser Nutzung werden die AGB‘s und die Datenschutz-Erklärung angenommen.

§ 2 Benutzerkarte / Nutzerkonto
(1) Der Nutzer erhält in der Mensa eine auf seinen Namen ausgestellte Mensa-Karte mit einer individuellen Nummer (Kundennummer, vergeben durch K5 Catering & Feinkost und einer PIN, welche er selbst bei der Registrierung bestimmt.
(2) Die Mensa-Karte ist nicht übertragbar.
(3) Im Mensa-Bestell-System wird für den Nutzer ein Guthabenkonto eingerichtet. Er überweist bargeldlos einen Mindestbetrag von 30.- Euro auf das Bankkonto von K5 Catering & Feinkost. Nicht verbrauchtes Guthaben unter 30.- Euro verfällt nach drei Monaten und wird nicht zurückerstattet. Neben dem Essenspreis fallen lediglich Kosten für die Ausstellung der Abholkarte (Einrichtungsgebühr) in Höhe von derzeit einmalig 5.- Euro an, die bei Abholung in der Mensa bar entrichtet wird.
(4) Ersatzkarte: • Für die Ersatzkarte bei Verlust, wird eine Kostenpauschale von derzeit 5.- Euro erhoben
(5) Die auf dem Konto geführten Buchungsvorgänge werden in der Datenbank gespeichert und sind nur für die Mitarbeiter des Mensa-Bestell-Systems zugänglich.

§ 3 Kontoübersicht und Essensbestellung im Internet
(1) Kunde und Nutzer können im Internet unter www.k5-bestellung.de unter Angabe von Emailadresse und Passwort folgende Aktionen durchführen:
◦ Abfragen des Kontostandes
◦ Einsicht getätigter Bestellungen mit Datum und Uhrzeit
◦ Abrufen des Speiseplanes
◦ Essensbestellung und Stornierung
(2) Die Essensbestellung für die ganze Woche kann bis Sonntag 00.00 Uhr für die Folgewoche erfolgen. Erwünscht ist die Bestellung bereits bis Donnerstag der Vorwoche. Stornierungen per Serviceformular Online, sind möglich bis jeweils zum Vortag 12.00 Uhr mittags.

§ 4 Bezahlung / Kontostand / Stornierung / Essensausgabe
(1) Der Essenspreis wird bereits bei der Bestellung / Auswahl vom Konto vorläufig abgebucht. Es wird immer das Guthaben des K5 Kundenkontos im System angezeigt.
(2) Bei einer fristgerechten Stornierung erfolgt nach Prüfung innerhalb von 3 bis 5 Werktagen eine Gutschrift des abgebuchten Betrages.
(3) Die Essensausgabe erfolgt mittels der Mensa-Karte.
(4) Kann der Nutzer seinen Ausweis nicht vorlegen, so kann eine Essensausgabe erst am Ende der Mittagspause erfolgen.

§ 5 Haftung
(1) Der Kunde haftet bei Verlust der Abholkarte für eventuellen Missbrauch.
(2) Die persönliche PIN darf nur dem Kunden und dem Nutzer bekannt sein.
Für eventuellen Schaden, der durch fahrlässigen Umgang mit der PIN entsteht, haftet ausschließlich der Kunde.
(3) Bei Verlust der Benutzerkarte kann nach entsprechender Legimitation einer Ersatzkarte beantragt werden. Auf dem alten Nutzerkonto gespeichertes Guthaben wird dabei auf das neue Konto übertragen.
(4) Die Mitarbeiter des Mensa-Bestell-Systems sind berechtigt, im Fall eines offensichtlichen Missbrauches der Benutzerkarte durch den Nutzer, diesen zu sperren. Nach Rücksprache mit dem Kunden kann dieser wieder entsperrt werden.

§ 6 Kündigung
(1) Beide Vertragspartner können den Vertrag schriftlich kündigen.
(2) Bei Vertragsende muss der Nutzer die Benutzerkarte vernichten. Restguthaben auf dem Konto bis 30.- Euro oder älter als drei Monate werden an den Nutzer nicht zurücküberwiesen.

Datenschutzklausel:
Die persönlichen Daten werden zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und unterliegen dem Datenschutz. Alle Personen, welche Zugriff zu den Daten haben, verpflichten sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben. Die Abspeicherung der Daten dient nur dem Zwecke der Mensa-Abrechnung und der persönlichen Information des Nutzers und seines gesetzlichen Vertreters.

Salem, den 04.04.2024